Am 1. Dezember eines jeden Jahres ist durch die Vereine eine Bestandserhebung durchzuführen, entsprechende Vordrucke werden durch den Kreisfachwart zugesandt. Die Beiträge sind pünktlich dem Schatzmeister zu überweisen. Bei Verzug wird je Mitglied des jeweiligen Vereins ein Bußgeld von  € 0,50  erhoben. 100 Wurf werden mit  € 2,10  abgerechnet. Bei Kreismeisterschaften wie folgt:  € 1,80  für den Bahneigner.  € 0,30  für den aufsichtsführenden Verein/Abteilung. 120 Wurf plus 5 Probewürfe werden mit  € 2,70  abgerechnet. Bei Kreismeisterschaften wie folgt:  € 2,30  für den Bahneigner.  € 0,40  für den aufsichtsführenden Verein/Abteilung. Alle Startgelder werden über die Kreisfachabteilung angewiesen bzw. abgerechnet. Es sind von den zuständigen Sportwarten bzw. Damenwartin hierfür entsprechende Aufrechnungslisten zu erstellen und dem Schatzmeister für die Abrechnung zuzusenden. Mit der Jugend wird in den einzelnen Wettbewerben abgrechnet. Zuständig hierfür ist der Kreisjugendwart. Für die Spieldurchführungsbestimmungen im Bezirk III-Lüneburg und im Landesverband Niedersachsen weise ich auf deren Durchführungsbestimmungen hin.