Kreiskeglerverband Rotenburg (Wümme)

Bestandserhebung

Am 1. Dezember eines jeden Jahres ist durch die Vereine eine Bestandserhebung durchzuführen. Die Beiträge sind pünktlich dem Schatzmeister zu überweisen.

Bei Verzug wird je Mitglied des jeweiligen Vereins ein Bußgeld erhoben (€ 0,50 je Jugendlicher, € 1,00 je Erwachsener).