Am 1. Dezember eines jeden Jahres ist durch die Vereine eine Bestandserhebung durchzuführen. Die Beiträge sind pünktlich dem Schatzmeister zu überweisen.
Bei Verzug wird je Mitglied des jeweiligen Vereins ein Bußgeld erhoben (€ 0,50 je Jugendlicher, € 1,00 je Erwachsener).